Generalinspektion

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Generalinspektion Abscheideranlage

Generalinspektion

Leichtflüssigeitsabscheideranlagen und Fettabscheideranlagen

sind vor Inbetriebnahme und wiederkehrend alle 5 Jahre

einer Generalinspektion zu unterziehen.

 

Vor der Prüfung sind die Anlagen zu Leeren und zu Reinigen.

 

Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, müssen die Mängel

durch eine Sanierung oder Reparatur behoben werden.

 

Sind die Mängel nur sehr aufwendig zu beheben, empfielt sich unter umständen die Erneuerung der Leichtlfüssigkeitsabscheideranlage oder der Fettabscheideranlage.

Prüfnormen
Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen nach EN 858   DIN 1999-100
Fettabschedeideranlagen nach EN 1825   DIN 4040-100